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Augusten-Leihhaus & Schmuck Handels GmbH

Altheimer Eck 7, 80331 München, Telefon +49 89 26022124
direkt in Münchens City, nur 3 Minuten vom Marienplatz.
Geöffnet Montag mit Freitag von 9:30 - 18 Uhr.



Versteigerungsbedingungen

1. Die Versteigerung erfolgt für Rechnung und im Namen der Auftraggeber. Die Mindestpreise sowie die Höhergebote setzt der Versteigerer fest, dem das Recht zusteht, einzelne Nummern zurückzurufen oder außerhalb der Reihenfolge zu versteigern.

2. Die Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich befinden. Für Güte, Größe, Gewicht, Ursprung, Alter, Echtheit, Vollständigkeit und sonstige Beschaffenheit wird keine Gewähr geleistet, jedoch erfolgt die Beschreibung der angebotenen Waren, die lediglich eine Meinungsäußerung und keine feste Zusicherung einer Eigenschaft darstellt, nach bestem Wissen und Gewissen.

3. Der Zuschlag erfolgt an den Meistbietenden nach dreimaligem Aufruf. Das Meistgebot muß jedoch den festgesetzten Mindestpreis erreichen, der bei Gold und Silbersachen nicht unter dem Realwert liegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt, entscheidet das Los.

4. Hinsichtlich jeglicher Zweifel über die Gültigkeit des Höchstgebotes, insbesondere auch, wenn der Meistbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder wenn sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen gilt allein und unwiderruflich die Entscheidung des Versteigerers, der sich die an der Versteigerung mitbietenden Personen durch ihre Teilnahme unterwerfen.

5. Das vom Käufer zu zahlende Aufgeld beträgt 10 Prozent. Höchstgebot plus Aufgeld zuzüglich der hierauf erhobenen Mehrwertsteuersteuer sind sofort nach erteiltem Zuschlag in bar an den Versteigerer zu entrichten. Auf Höchstgebot zuzüglich Aufgeld wird nur dann die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben, wenn dieses im Verzeichnis vermerkt ist bzw. vom Versteigerer besonders angegeben wird. Ansonsten ist keine Mehrwertsteuer an den Auftraggeber des Versteigerers zu entrichten.

6. Die Ablieferung einer zugeschlagenen Sache geschieht nur nach vollständiger barer Zahlung. Der Kaufgegenstand ist sofort in Empfang zu nehmen und zu entfernen. Der Auftraggeber nimmt auf sein Risiko Anzahlungen an und händigt nach vollständiger Bezahlung den Gegenstand an den Käufer aus.

7. Sollte die Abnahme bzw. Zahlung verweigert werden oder tritt eine Verzögerung in der Zahlweise auf, so haftet der Ersteigerer auch ohne besondere Mahnung für alle daraus entstehenden Schäden.

8. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder oder Nebenleistungen in seinem Namen einzuziehen oder einzuklagen.

Die Warenabgabe erfolgt grundsätzlich nur gegen Barzahlung (keine Schecks, keine Kreditkarten). Einzelne Losnummern können entfallen, wenn die Gegenstände vor der Auktion noch ausgelöst oder zurückgezogen werden.